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Einbürgerung beantragen: der Weg zum deutschen Pass

Die Einbürgerung ist für viele Menschen mit türkischen Wurzeln der letzte Schritt zu voller Teilhabe: Wahlrecht, EU-Freizügigkeit und ein deutscher Pass. Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts von 2024 ist der Weg deutlich kürzer geworden – und die Mehrstaatigkeit ist nun allgemein erlaubt. Hier bekommst du einen Überblick über Voraussetzungen und Ablauf.

Voraussetzungen (seit der Reform 2024)

  • Aufenthaltsdauer: in der Regel 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (früher 8 Jahre). Bei besonderen Integrationsleistungen sind schon 3 Jahre möglich.
  • Sprachkenntnisse: Deutsch auf Niveau B1.
  • Einbürgerungstest: Nachweis von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung.
  • Lebensunterhalt: der Unterhalt für dich und deine Familie muss grundsätzlich ohne Sozialleistungen gesichert sein.
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
  • Doppelte Staatsangehörigkeit: Die bisherige Staatsangehörigkeit muss nicht mehr aufgegeben werden – die türkische kann also behalten werden.

Der Ablauf

  1. Antrag stellen bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde deines Landes. In Berlin ist dies das Landesamt für Einwanderung bzw. die dafür eingerichtete zentrale Stelle.
  2. Unterlagen einreichen: Pass, Aufenthaltsnachweise, Sprachzertifikat (B1), Einkommensnachweise, Testbescheinigung.
  3. Einbürgerungstest ablegen (falls noch nicht vorhanden).
  4. Prüfung und Bescheid – die Bearbeitung kann je nach Behörde einige Monate dauern.
  5. Einbürgerungsurkunde – mit der Aushändigung wirst du deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger.

Kosten

Die Einbürgerung kostet in der Regel 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die zusammen mit den Eltern eingebürgert werden, ist die Gebühr geringer. Genaue Angaben macht deine Einbürgerungsbehörde.

Tipp: Sammle Sprachzertifikat, Testbescheinigung und Einkommensnachweise frühzeitig – vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren erheblich.


Stand: Juli 2026. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind stets die zuständigen Behörden und die offiziellen Angaben auf berlin.de.

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